Pflegegeld – Das Wichtigste im Überblick

Pflegegeld

Das Pflegegeld ist ein sehr zentraler Punkt in der Pflege daheim. Und auch sehr emotional besetzt. Ohne Pflegegeld ist eine Betreuung zu Hause von Organisationen oder von pflegenden Angehörigen kaum möglich. Weil: Pflege kostet Geld. Und das nicht wenig. 

Was ist Pflegegeld überhaupt? 

Einfach gesagt eine finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige, damit sie sich ihre Versorgung zu Hause leisten können. Gäbe es kein Pflegegeld, müsste jede Stunde Betreuung, jedes Pflegeprodukt, Mahlzeiten, etc komplett selbst bezahlt werden – oder von den pflegenden Angehörigen. Das können sich nur verschwindend wenig Menschen leisten.

Wie kommt man zu Pflegegeld?

Die Beantragung ist relativ einfach: mit einem Formular (Download am Ende der Seite) kann jeder/jede um Pflegegeld ansuchen bzw um eine Erhöhung des Pflegegelds ansuchen. Manchmal wird das gleich im Rahmen eines Krankenhaus-Aufenthalts beantragt (leider zu selten), manchmal auch beim Hausarzt. Einige reichen auch von sich aus ein. Und dann gibt es noch den Fonds Soziales Wien, der das im Rahmen eines Hausbesuches macht. 

Einfach Formular ausfüllen, unterschreiben und entweder per Post oder per Mail (Formular einscannen!) an die PVA senden. 

Was passiert, wenn ich eingereicht habe? 

Eine gewisse Zeit lang nichts. Soll heissen, man benötigt ein wenig Geduld bis man von der auszahlenden Stelle angeschrieben wird. Es gibt sehr viele Anträge, sie werden meist in der Reihenfolge der Einlangung abgearbeitet. 

Dann kommt ein Brief, in dem ein Hausbesuch zur Begutachtung angekündigt wird. Es kommt ein Arzt oder eine Ärztin und beurteilt inwieweit Pflegebedarf besteht. Er/Sie schreibt dann einen Bericht in dem dann entweder eine bestimmte Pflegestufe und somit ein bestimmter Pflegegldbetrag zuerkannt wird oder abgelehnt wird. 

Bis dieser Befund / Bescheid fertig ist und zugestellt wird, dauert es allerdings auch noch mal eine Weile. Können mehrere Wochen bis Monate sein. 

Wie läuft so eine Begutachtung ab?

Das ist unterschiedlich. Natürlich gibt es gewisse Grundvorgaben. Aber jede Begutachtung ist anders. Manche nehmen sich wirklich Zeit, reden ausführlich mit den Patienten (Anamnese), schauen sich Befunde an und bitten den/die AntragstellerIn, zu zeigen was sie nicht mehr oder nur eingeschränkt können („Bitte stehen Sie auf, gehen Sie in die Küche“ oder „Versuchen Sie bitte aus dem Bett aufzustehen“ ) Ganz wenige fragen auch bei der Pflege nach (wenn schon Betreuung stattfindet). Aus dem Ganzen können sie dann gut einschätzen, wie viel Betreuung notwendig ist.

Und dann gibt es die, die in 5 Minuten wieder bei der Türe draussen sind. Nichts lesen, nichts fragen. Und dazwischen gibt es natürlich auch alle Varianten. 

Was ist eine Pflegestufe und was hat die mit Pflegegeld zu tun? 

Das heisst nichts anderes als eine Abstufung was der Betreffende noch selbst oder nicht mehr selbst machen kann bzw wie sehr er von Pflege Anderer abhängig ist. Derzeit gibt es 7 Pflegestufen: Bei Pst. 1 ist man noch recht selbsttändig und braucht nur geringe Unterstützung, bei Pst.7 ist man komplett abhängig (z.B bei Wachkoma)

Jede Pflegestufe ist mit einem gewissen Betrag gleichgesetzt: wenn man z.B. Pflegestufe 2 hat bekommt man daher einen ganz bestimmten Betrag an Pflegegeld. Je höher die Stufe, desto mehr Geld bekommt man. Man hat dann aber auch dementsprechend viel für Pflege und Material zu bezahlen.

Pflegestufen

Gut zu wissen:

Während eines Spital- oder Kuraufenthalts ruht das Pflegegeld ab dem zweiten Tag, wenn die überwiegenden Kosten dafür  ein Sozialversicherungsträger oder eine Krankenfürsorgeanstalt trägt. In bestimmten Fällen kann das Pflegegeld auf Antrag weiter bezogen werden.

Zuständig ist immer die Stelle, die die Pension auszahlt. Es gibt aber auch Ausnahmen:

  • bei einer Pension aus der Unvallversicherung ist der Unfallversicherungsträger zuständig.
  • ASVG-PensionistInnen, BezieherInnen von Renten aus der Kriegsopferversorgung, der Heeresentschädigung sowie nach dem Impfschadengesetz:  die Pensionsversicherungsanstalt.
  • BeamtInnen:  die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau
  • Berufstätige Personen, mitversicherte Angehörige und BezieherInnen einer Mindestsicherung oder eines Rehabilitationsgeldes können das Pflegegeld bei der Pensionsversicherungsanstalt beantragen.

DOWNLOAD PFLEGEGELD-ANTRAG: 

Pflegegeld-Antrag