Die Psyche ist ein untrennbarer Teil der Ganzheitlichkeit und psychische Gesundheit ist daher von großer Bedeutung. Körper, Geist und Seele müssen im Einklang sein, um ein glückliches und erfülltes Leben zu führen.
Psychische Gesundheit ist daher genauso wichtig wie körperliches Wohlbefinden. Ist die Psyche nicht gesund können sich nicht nur seelische Probleme ergeben sondern auch körperliche Symtome. Zb. die vielzitierte psychosomatische Erkrankung. (Beispiel: das „Broken Heart Syndrom“: ein Herzinfarkt bei völliger körperlicher Gesundheit. Ausgelöst durch seelischen Stress).
Als DGKP bin ich natürlich psychologisch ausgebildet – unumgänglich in unserem Beruf! Und ich kann und darf lt GuK-Gesetz und § 1 Z.2 LSB-VO auch im psychologischen Bereich beraten.
PSYCHOLOGISCHE BETREUUNG UND PFLEGE
darunter fällt alles, was die Psyche des Patienten oder der pflegenden Angehörigen betrifft.
Sie ist vielfältig und muss immer absolut individuell sein.
Prinzipiell ist es nichts anderes als was wir DGKP auf den Stationen oder in der HKP ganz alltäglich in der Pflege unserer Patienten machen: zuhören, reden, Fragen beantworten, entlasten, trösten, einfach Zeit haben und da sein.
SOZIALBERATUNG
ist bei Problemen im sozialen Umfeld wichtig.
Ist ähnlich dem Casemanagement und hilft, wenn man im Pflegefall nicht mehr weiter weiß, die finanzielle Situation unklar ist (zb. Pflegegeld, Förderungen, Anträge für Gebührenbefreiungen, etc).
- Erstellung eines Haushaltsplans
- Alles rund um das Pflegegeld
- Förderungen
- Gebührenbefreiungen
- Info über spezielle Einrichtungen in Wien
- Probleme mit Organisationen
- Info zum Patientenanwalt
- Allgemeine Unterstützung und Beratung in schwierigen Lebenssituationen
ENTLASTUNGSGESPRÄCHE
sind wichtig in besonders belastenden Situationen:
wenn man über eine schwere oder unheilbare Krankeit informiert wird oder besonders in der Palliativ-Pflege.
Aber auch im Alltag kann es zu sehr belastenden Situationen kommen, wo man sich einfach mal alles von der Seele reden will. Zuhören, da sein und ernst nehmen ist da oft die beste Akut-Hilfe!
- bei Erhalt einer schwerwiegenden Diagnose
- bei palliativen Pat und deren Angehörigen
- in akuten, stark belastenden Situationen
- bei unvorhergesehenen Ereignissen
- bei Anzeichen von BurnOut
Ein Entlastungsgespräch ist meist eine Akut-Maßnahme! Es ist – wie der Name schon sagt – eine (erste) Entlastung. Es ersetzt aber nicht eine Therapie oder weiterführende Maßnahmen/Untersuchungen/etc.
TRAUERGESPRÄCH
ist einem Entlastungs-Gespräch ähnlich. Wird aber natürlich nur im Falle eines Verlustes eines Angehörigen gemacht.
Ein Trauergespräch kann sehr vielfältig sein: es kann als Entlastung dienen aber auch als Abschied-Nehmen, als Erinnerung, als Trauerarbeit,..
ENTSCHEIDUNGSGESPRÄCH
soll dabei helfen, wichtige Entscheidungen zu treffen.
Oft hilft es, bei schwerwiegenden Entscheidungen eine zweite, dritte Meinung zu hören oder einen objektiven Rat zu bekommen.
Das bezieht sich nicht nur auf die Pflege sondern auf das Leben im Allgemeinen!
- bei Fragen rund um pflegerische Entscheidungen
- wenn ein Umzug ins PH erwogen wird
- Aussuchen eines Pflegedienstes / 24h-Pflege
- Übernahme der Angehörigen-Pflege
- Erwachsenenschutzvertretung
- alle größeren Fragen die sich im Alltag ergeben
LEBENS"TRAINING"
ist die Beratung und Begleitung in verschiedenen Bereichen des Lebens. Sie unterteilt sich in Ernährungsberatung, sportwissenschaftliche Beratung und psychosoziale Beratung.
Sie unterstützt und begleitet die Patienten/Klienten/pflegende Angehörige beim Umsetzen ihrer persönlichen Ziele. Sie ist auch ein wichtiger Aspekt für die Gesundheitsvorsorge und wirkt in alle Bereiche des Lebens.
Ich mag das Wort Coaching nicht.
- Kochseminare/Kochkurse (speziell für Diabetiker)
Ich verwehre mich aber gegen das Wort „Coach“ – es wird inzwischen so inflationär gebraucht dass es schon schlimm ist. Ich BERATE.
Ja, das darf ich als DGKP. Steht im GuK-Gesetz.
DEINE INVESTITION:
Pro Beratung € 80,00 / Stunde
Verschwiegenheit und Diskretion sind Voraussetzung und absolute Grundlage eines Vertrauensverhältnisses und für eine wertvolle Zusammenarbeit und daher essentiell! Deswegen besteht die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht für den gehobenen Dienst in der Gesundheits- und Krankenpflege.
Meine Leistungen (ausser medizinischer Hauskrankenpflege!!) sind nicht mit den Krankenkassen verrechenbar da keine spitalsverhindernde Maßnahme.
Sie erhalten von mir eine Rechnung die Sie bar oder per Erlagschein bezahlen und die Sie trotzdem bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Im Rahmen des Jahresausgleichs beim Finanzamt können Sie die Rechnung dann jedenfalls geltend machen.